ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen und Flächen in mit dem Hotel verbundenen Bereichen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter / Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung und Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

3. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen.

4. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, daß der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Zimmer mit garantierten Reservierungen werden vom Betrieb bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten, es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Gastes mit dem Betrieb vereinbart wurde. Deposit-Reservierungen gelten als garantierte Reservierungen. In diesem Fall sind die bestellten Zimmer unbedingt freizuhalten. Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 11.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, sofern möglich; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und Frühstück, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu bezahlen.

5. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisänderung in Kenntnis zu setzen.

6. Zahlungsbedingungen
Das Hotel ist berechtigt von Gästen, bei Anreise oder vorher durch Nennung der Kreditkartennummer, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen. Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen.
Bei Buchungen/ Reservierungen behält sich das Hotel das Recht vor, 50% des zu erwartenden Umsatzes als Depositzahlung zu verlangen. Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in Euro fällig. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 10,00 verlangt werden. Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben.

7. Reservierungen und Rücktrittsfristen:
Bei Absage einer gebuchten Reservierung behalten wir uns vor, 80% des Zimmerpreises zu berechnen, wenn das Zimmer für diese Zeit nicht neu belegt werden kann. Das gleiche gilt bei verspäteter Ankunft oder frühzeitiger Abreise. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

Ansonsten gelten folgende Stornierungsbedingungen: Abbestelltag (Kalendertag) vor der Leistungserbringung Anspruch des Hotels

  • → bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei, bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei, falls weniger als 50% der Gruppenteilnehmer storniert, bis 21 Tage vor Anreise Berechnung des Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 35% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann 
  • 7 – 21 Tage vor Anreise Berechnung des Gesamtpreises des ersten Reisetages inkl. der ersten Übernachtung und 60% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht anderweitig verkauft werden kann.
  • unter 7 Tagen vor Anreise voller Gesamtpreis des ersten Reisetages inkl. Übernachtung und 80% für die weiteren Tage, wenn die gebuchte Leistung nicht weiter verkauft wird.

In allen Fällen bleibt dem Gast der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Soweit Handelsbräuche bestehen, die diesen Vereinbarungen entgegenstehen, wird ausdrücklich vereinbart, dass zwischen den Vertragspartnern diese Handelsbräuche keine Geltung haben.

8. Haftung

Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Das Hotel haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal Euro 3.500,00). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von Euro 800,00 gehaftet.
Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Missverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,00 je Fahrzeug, einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

9. Besondere Hinweise für Veranstaltungen

Der Veranstalter hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Veranstalter sind gehalten, Teilnehmerlisten bis eine Woche vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel anderenfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Dasselbe gilt für eine größere als vereinbarte Teilnehmerzahl. Zeitungsanzeigen, öffentliche oder politische Einladungen sowie Verkaufsveranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Das Hotel hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn durch die Veröffentlichung wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt werden oder das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht. Dem Veranstalter stehen hieraus keine Schadensersatzansprüche zu. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

Stornierungsfristen sind:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete/Umsatzgarantie
  • bis 30 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete/Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 35% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
  • bis 21 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
  • bis 15 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / / Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 66% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
  • bis 8 Tage vor Veranstaltung Berechnung der Miete / Umsatzgarantie, Zuzüglich Ersatz von 80% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.
  • unter 3 Tagen vor Veranstaltung Berechnung der Miete/ Umsatzgarantie, zuzüglich Ersatz von 90% des entgangenen Umsatzes (Tagungspauschale / Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt Mindestmenüpreis Bankett x Personen.

Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch das Hotel mitbringen. In diesem Fall wird eine Servicegebühr berechnet. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht fortdauern, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt. Sonderleistungen, die in Folge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschäftigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, einzustehen. Es obliegt dem Veranstalter, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels zulässig. Werden bei Veranstaltungen Rechte Dritter (Urheberrechte etc.) berührt, so ist der Veranstalter verpflichtet, vor Durchführung der Veranstaltung entsprechende Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und anfallende Gebühren (GEMA etc.) direkt zu entrichten. Sollten dennoch Schadensersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht werden, stellt der Veranstalter das Hotel gegenüber den Anspruchsinhabern frei.

10.  Allgemeines

Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion.

Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

Post- und Warensendungen
Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und, auf Wunsch, die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen. Die Zustellungskosten gehen zu Lasten des Gastes.

Transport
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt das Hotel in bestimmten unregelmäßigen Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.

Unwirksame Geschäftsbedingungen
Eine unwirksame allgemeine Geschäftsbedingung wird von den Parteien unverzüglich durch eine Wirksame ersetzt werden, die nach ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Nebenabreden
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebsort des Hotels. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

wappen.png